mp3-Kopierer sind keine Verbrecher und rauben nicht

mp3-Kopierer sind keine Verbrecher und rauben nicht

qtalkBeim q/talk peer2peer Tauschbörsen am vergangenen Dienstag gab es einige interessante Details zu erfahren. Die zentrale Frage lautete ja: sind Raubkopierer Verbrecher? Juristin Mag. Birke Schönknecht, Mitglied der Big Brother Jury und Rechtsberaterin der quintessenz hatte eindeutige Antworten parat.

Die Höchststrafe für gewerbsmäßiges Raubkopieren (über die Gewerbsmäßigkeit entscheidet dabei der Bezug eines regelmäßigen Einkommens) beträgt 2 Jahre. In juristischer Terminologie sind aber nur jene Delikte Verbrechen, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 oder mehr Jahren „dotiert“ sind – alles andere heißt korrekterweise eben nicht Verbrechen, sondern Vergehen. Zum zweiten enthält der Tatbestand Raub notwendigerweise die Anwendung von Gewalt, von einer Raubkopie zu sprechen ist daher schlichtweg Blödsinn. Mit anderen Worten: Musikkopierer sind weder Räuber noch Verbrecher.

Ebenfalls sehr interessant: der Download von geistig geschütztem Eigentum für private Zwecke ist zwar nicht legal, aber straffrei. Das schützt zwar nicht vor zivilrechtlicher Verfolgung, widerspricht aber doch ganz vehement jenem martialischen Bild, das die Musikindustrie derzeit gerne mit allem Nachdruck verbreiten möchte. Im übrigen erklärte Birke Schönknecht die aktuelle Gesetzeslage und wies auf die Problematik von peer2peer Clients hin: zwar führt der Download keineswegs ins Gefängnis, ist jedoch häufig mit einem gleichzeitigen Upload gekoppelt: Clients wie e-mule oder Azureus geben bereits heruntergeladene Teile von Dateien automatisch zum Upload frei, sodass man notwendigerweise nicht bloß herunterlädt, sondern eben auch zum Anbieter wird – und genau damit macht man sich eventuell strafbar.

Anhand eines österreichischen Gerichtsfalles aus dem Jahr 2001 erläuterte Mag. Schönknecht die realen Konsequenzen: ein Jugendlicher hatte das damals aktuelle Madonna-Album vor dessen Erscheinungstermin in einer Newsgruppe angeboten – er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagsätzen (rund 430 Euro) verurteilt sowie zur Übernahme der Kosten für die Bekanntmachung des Urteils in einer einschlägigen Branchenzeitschrift. Fazit also: keine Madonna Alben in Newsgroups anbieten und das olle Geschwafel von den verbrecherischen Raubkopierern einfach nicht ernst nehmen.

6 Kommentare
  1. Goggi
    Goggi sagte:

    5 6 gibt glaubs 11..
    Am besten würde man jedem Download eine Rechenaufgabe voranstellen. So blöd wie wir User sind, wird die Runterholerei bestimmt eingedämmt.
    Anders lässt sich (einmal mehr) die Arroganz der Musikindustrie nicht ertragen. Inzwischen haben die Urheber-Gebühren auf alles durchgesetzt, einschliesslich aller möglichen Datenträger. Frage deshalb: Wie kann es sein, dass man eine Gebühr gesetzlich verankert, auf etwas, das nach Meinung der Musikindustrie illegal ist?

  2. Christian Schmidt
    Christian Schmidt sagte:

    Naja ich denke die Musikindustrie kann sich eigentlich freuen das es das Medium Internet gibt, klar vieles wird einfach so geladen aber vieles wird halt auch mittlerweile gekauft.

  3. ritchie
    ritchie sagte:

    Wenn die Musikindustrie ein wenig affirmativer an die Sache rangegangen wäre an die Thematik, könnten sich sogar die Majors inzwischen über einen florierenden, bezahlten Download-Markt freuen. Aber diese ganze Kopierschutz Fuck-Ups und „Verbrecher sind Raubkopierer“ Kampagnen sind in jeglicher Hinsicht bloß immens unproduktiv für alle Beteiligten.

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