Wiener Privatradio Heckmeck geht weiter

Wiener Privatradio Heckmeck geht weiter

Österreich wurde früher gerne mal als Medienalbanien bezeichnet – zumal hierzulande die Etablierung eines sogenannten „dualen“ Rundfunksystems an die dreißig, vierzig Jahre länger dauerte als im übrigen nicht-kommunistischen Post-WK2 Europa. Mit ATV ist ein landesweiter Privat-Fernsehsender on air, der sich nach Kräften bemüht, der Marktdominanz des ORF mit hochwertigem Filmangebot und originellen Eigenproduktionen entgegen zu treten – quotentechnisch bislang mit eher bescheidenem Erfolg. Und am UKW-Band bedrängen seit einigen Jahre Energy und Co. Ö3, Ö1 und FM4.

Für regionale Privatradios gibt’s meist mehr Interessenten als Lizenzen. Besonders begehrt sind die 98,3 MHz verständlicherweise im Ballungsraum Wien, für die sich ursprünglich 25 Anbieter bewarben. Am 18. Juni erteilte der Bundeskommunikationssenat Matthias Kamp, Betreiber des Sunshine Radio Projekts, in zweiter Instanz den Zuschlag; die Eigentümer betreiben seit einigen Jahren die Wiener Eventlocation Passage sowie ein Musiklabel. Das Mission Statement von Radio Sunshine ist recht eindeutig – Soul Muzak mit Hintergrundqualitäten:

Sunshine Radio – der neue Radiosender für Soul und Black Music, der den tristen Wiener Radioalltag durch seine konsequent positive Grundstimmung aufhellen soll. […] Sunshine Radio wird also eine ausgewogene Balance zwischen Mainstream und Nische, zwischen Begleit- und aktiv wahrgenommenem Medium bieten.

Doch nun ist fraglich, ob der Sender wie geplant online gehen kann. Martin Zimper von der Inforadio Betriebs GmbH, der sich mit seinem „Inforadio 98,3“ ebenfalls bewarb, erhob dieser Tage Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, wie medianet berichtet:

Martin Zimper, Inforadio Betriebs GmbH-GF, der sich mit dem Projekt Inforadio 98,3 um die Lizenz für die Wiener Übertragungskapazität bewarb, erhebt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und beantragt, den BKS-Bescheid seinem gesamten Umfang nach aufzuheben sowie eine aufschiebende Wirkung zu bewilligen. Nun obliegt es dem Verfassungsgerichtshof, zu entscheiden, ob und wann Sunshine Radio starten kann. Matthias Kamp zeigte sich vorerst zuversichtlich: „Wir rechnen nicht mit der Bewilligung einer aufschiebenden Wirkung.“

Konkret wirft der Antragsteller der Behörde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, wie die Tageszeitung der Standard, die sich im Übrigen mit 51% an Inforadio beteiligt hätte, näher ausführt:

Die Behörde lehnte Inforadio ab, weil die Projektgesellschaft nicht realisierbare technische Pläne für den Sender vorgelegt habe. Mit dem eigentlichen Konzept des Radioprogramms habe sie sich dann nicht mehr beschäftigt, beklagt Zimper. Zugleich aber habe ein weiterer Bewerber um die Frequenz zunächst gar kein technisches Konzept abgegeben. Er habe die entsprechenden Unterlagen aber im weiteren Verlauf des Verfahrens nachreichen können.
Weiteren Bewerbern wiederum habe die Behörde gestattet, ihre technischen Konzepte nachzukorrigieren. Damit habe das Verfahren den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt, heißt es in der Beschwerde.

In der Vergangenheit bestimmte das Höchstgericht nur selten eine aufschiebende Wirkung. Sollte Zimpers Antrag Ablehnung finden, so wird Sunshine Radio noch vor Ende des Jahres on Air gehen.

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