E-Mail Disclaimer: weg mit dem nutzlosen Müll

E-Mail Disclaimer: weg mit dem nutzlosen Müll

Immer wieder fragen mich Bekannte, was von den altbekannten E-Mail Disclaimer zu halten ist. Die kurze Antwort: nix. Außer, dass man damit seine Unkenntnis rechtlicher Tatsachen eindrucksvoll dokumentiert. Ach ja, Disclaimer: dieser Beitrag ist keine juristische Beratung :mrgreen:

Ich meine diese zwei- bis fünfzigzeiligen Sprüchlein, mit denen machen „Jus-Experten“ versuchen, ihren Mails den Anstrich einer fragwürdigen Professionalität zu verleihen. Prototypisch etwa:

Beachten Sie bitte, dass jede Form der nicht autorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Diese Nachricht ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt. Sollten Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein, so bitten wir Sie, sich mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen.

Erstens hat der Empfänger die Mail schon gelesen, bis er zum Disclaimer kommt, zweitens sollte jemand, der zuverlässig und nicht für Dritte einsehbar kommunizieren will, sowieso Verschlüsselung und Signaturen einsetzen (zum Beispiel via OpenPGP), und drittens erfüllen die wenigsten E-Mails die Erfordernisse der sogenannten „Schöpfungshöhe“, die erst Werke schützenswert macht. Mehr dazu ausführlich bei Dominik Boecker und in der wikipedia:

Allerdings dürften solche E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein, was sie jedoch nicht daran hindert, sie selbst einzusetzen.

Eine schöne Sammlung solcher „Angstklauseln“ hat Causse.de zusammengetragen… viel Spaß beim Schmökern – und denken Sie dran: wer solche Disclaimer verwendet, der sag nicht mehr und nicht weniger als Ich hab‘ weder von E-Mail noch von Urheberrecht eine Ahnung.. Und das dürfte im Geschäftsverkehr kein besonders absatzfördernder Claim sein… natürlich sollte man für geschäftlichen E-Mail Verkehr eine Signatur mit Kontaktdaten und Firmenname anlegen, die unfreiwillig poetischen Verrenkungen zur Selbstabsicherung sind und bleiben allerdings wirkungslos. Falls Sie aber dennoch nicht verzichten wollen, hier ein Disclaimer, der frei benutzbar und rechtlich garantiert unwirksam ist, am besten auf en, de und fr:

Sind Sie etwas nicht die Person, für welche diese Mail bestimmt war? Habe ich mich vertippt? Spinnt das Internet? Egal – falls Sie nicht der sind, der dieses Mail hätte erhalten sollen (wer immer auch das sein mag), dann finden Sie gefälligst die Wohn-Adresse des richtigen Empfängers heraus, drucken das E-Mail aus, stecken es in einen Umschlag und schicken Sie das Original als versicherte Wertsendung an den Empfänger und eine zweite Kopie an mich. Begeben Sie sich anschließend in das Krankenhaus Ihrer Wahl und unterziehen Sie sich einer vollständigen Lobotomie. Falls Sie das nicht tun, dann schicke ich die Bad Tölzer Hells Angels zu ihnen nach Hause – und glauben Sie mir: Sie wollen keinen Besuch von denen bekommen (Disclaimer im Disclaimer: dies ist keine Drohung, sondern nur ein Szenario!). Falls Sie jedoch über eine multiple Persönlichkeit verfügen, dann kontaktieren Sie mich lieber telefonisch. Möglicherweise ist dieses E-Mail ja für eine Ihrer anderen Persönlichkeiten bestimmt gewesen. Bitte klären Sie dies in einer gemeinsamen Sitzung möglichst vor der Lobotomie.

Sonst wär diese dieser generische ja eventuell noch eine Option:

Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, machen Sie doch damit, was Sie für richtig halten, bitte jedoch im Rahmen dessen, was der gesunde Menschenverstand Ihnen vorschreibt.

5 Kommentare
  1. ml
    ml sagte:

    Emails gelten meines Wissen als Geschäftsbriefe, wenn sie geschäftlichen Inhaltes sind (also Angebote u.ä.) also müssen Firmen dort auf jeden Fall die Handelsregisterangeben hinterlegen:

    ***, headquartered in *** registered with the Amtsgericht *** under HRB *****, VAT number ***, represented by *** Managing Directors.
    Plus halt die Adressangaben, die sind ja auch Pflicht.

    Den ganzen anderen Kram kann man tatsächlich weglassen.

  2. Michael
    Michael sagte:

    Ha, ha, ha!
    Vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Mit Abstand das Witzigste, was ich heute gelesen habe. Leider haben wir in Deutschland einen ganz verkrampften Umgang mit dem rechtlichen Schnickschnack. Da wünsche ich mir doch mehr solchen Kulturimport aus Östereich.

  3. Alex
    Alex sagte:

    Mhh… Ich habe sowas zwar noch nie genutzt, aber bei einem solchen Disclaimer geht es ja nicht um den Schutz des eigenen Textes vor fremder Nutzung, sondern um die Geheimhaltung dieses meist geschäftlichen Schreibens. Rechtlich bindend ist sowas sicher nicht, sollte dem Empfänger aber klar machen dass es dem Schreiber lieber wäre, wenn die Korrespondenz vertraulich behandelt wird.

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  1. grile aer sagt:

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