Gabaliers Söhne und Töchter

Der Bundes Rock’n’Roller Andreas Gabalier, seine Volkshymne und eine exklusive Umfrage

Eines muss man Volks-Rock’n’Roller Andreas Gabalier lassen: er spielt auf der Klaviatur der österreichischen Mainstream-Medien eleganter als Peter Rapp am Glücksrad dreht. Ein wahrhaft würdiger Auftakt fürs Sommerloch mit musikalischer Begleitung. Ob Didi Mateschitz mit so viel Aufmerksamkeit für die Bundeshymne alter Schule beim Grandprix von Spielberg gerechnet hätte? Was soll die Politik nun tun? Wie denken Herr und Frau Österreicher tatsächlich über den Text der Bundeshymne? Diese Frage steht gar nicht mehr im Zentrum der nun erneut entflammten Diskussion. Spätestens seit die Kronenzeitung in der Sonntagsausgabe die Trommel gegen Binnen-Iinnen und pro lesbarer Sprache zu rühren begannt, steht fest: bis wieder wichtigere Themen auf der Agenda stehen, schlägt der Anti-Feminismus hart zurück.

Bereits 747 Personen (wahrscheinlich kein Boeing-Product-Placement) hatten noch vor Drucklegung einen offenen Brief an BM Gabriele Heinisch-Hosek unterzeichnet, 420 davon weiblich und wohl alle keine glühenden Fans von Maria Rauch-Kallats letzter politischer Nacht-und-Nebel Ruhmestat. Darin fordern fünf Gelehrte, darunter drei Universitätsprofessoren, ein Professor und Autor sowie eine Doktorin vehement die Rückkehr zu verständigungsorientierter Sprachen und Erleichterung des sinnerfassenden Lesens, also kurz gesagt die Streichungen von Binnen-I, Schrägstrich im Wortinneren (Briefschreiber/-innen), Klammern (Klammer(innen)) und hochgestelltes a bzw. in nach Titeln (KomRin). Nicht nur, aber vor allem in offiziellen Dokumenten.

Und recht haben sie. Für mich persönlich habe ich die Hänsel-Gretchen-Frage hier am Blog vor 6 Jahren thematisiert und mich anschließend gegens Splitting entschieden. Stattdessen verwende ich in direkter Ansprache immer gern beide Formen. Denn, werte Leserinnen und hochgeschätzte Leser, soviel Zeit muss sein, solange die Lesbarkeit eines Textes nicht darunter leidet. Dass die Befürworter der feigenblättrigen politischen Korrektheit zwar in den letzten Jahren mit lauter Stimme gerufen haben, aber damit bloß die Mehrweit der Bevölkerung übertönten, zeigen die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit überdeutlich.

Exklusive Umfrage: Gabalier und die Kufsteiner

Die Wissenschaft eilt einmal mehr beweisend zu Hilfe, und zwar in Form einer brankaktuellen, wissenschaftlichen Studie über Andreas Gabalier, durchgeführt von Dr. Astrid Pettauer am vorvergangenen Wochenende während des Kufsteiner Stadtfestes im Rahmem einer FH-Lehrveranstaltung. Inspiriert von der Diskussion zwischen der ehemaligen Frauenministerin Maria Rauch-Kallat und Herrn Andreas Gabalier am 26. Juni in der ZIB2 gingen meine Gattin und ihre Studentinnen und Studenten der Frage nach: sind wirklich 95% der österreichischen Bevölkerung für den alten Text der Bundeshymne? Oder doch nur 92%?

Die Samplegröße der Untersuchung, die in der Fachliteratur gemeinhin als „KuGaStu“ (Kufsteiner-Gabalier-Studie) bezeichnet wird, beträgt 127 Personen, darunter 70 männliche und 57 weibliche Untersuchungssubjekte gemischten Alters. 14,3% gehen die Töchter und Sohne am Andreas Hofer vorbei, 23,8 Prozent sind für und 61,9 Prozent der befragten gegen den neuen Text.

  • Studie:

    Alle Ergebnisse mit Infografiken und Making of.

Darf man denn in einer Demokratie gegen die Mehrheitsmeinung entscheiden? Selbstverständlich! Oft muss man sogar – nämlich dann, wenn’s um das Gemeinwohl geht. Selbst wenn 99% der Österreicher eine Senkung der Mehrwertssteuer von 20 auf 2 Prozent befürworteten, könnte keine verantwortungsvolle Regierung willentlich den Statt in den Bankrott laufen lassen. (Bei unserer aktuellen in ich mir da gar nicht mal so sicher.)

Aber wie sieht es mit einem vergleichsweise harmloseren Thema wie dem Text der Bundshymne aus? Immerhin sollen solche glorifizierenden Gesänge, deren Daseinsberechtigung aus dem Geiste unserer übrigens auch gänzlich angezweifelt werden könnte, primär eine Identifikationsfunktion erfüllen. Oder, anders gefragt: Wenn Österreich seit Conchitas triumphalem Songcontest-Sieg so stolz auf sein superliberales Image ist, warum singen wir dann nicht gleich „Heimat bärtiger TransvestitInnen“? Man könnte ja auch mit Humor an diese nun wahrlich nicht weltbewegende Staatsaffäre herangehen.

Andreas Gabalier und die Bundeshymne

Aber zurück zur Untersuchung: Das Kufsteiner Stadtfest hat gesprochen! Der Volks Rockn’n’Roller weiß also auch in Westösterreich die Bevölkerungsmehrheit auf seiner Seite – und hält sich weiter im Gespräch. Einen Tag vor Sonntagskrone mit einem offenen Brief auf Facebook (Im Sommerloch fliegen offene Briefe anscheinend tiefer als Hitchcocks Vögel!):

Ich habe mich für eine große, verstorbene Dichterin und deren lirearisches Werk stark gemacht! […] Der Gesetzesbeschluss von 2012 bzgl. der Textänderung der Originalfassung unserer Bundeshymne ist mehr als fragwürdig, da der Gesetzgeber zum einen dem Urhebergesetz anscheinend nicht Folge zu leisten hat, und es zum anderen laut diesem Beschluss ausschließlich der Republik Österreich gestattet wurde, den „Neuen Text“ auf Veranstaltungen der Republik Österreich zu singen!

Meine minimale juristische Bildung elaubt leider keine Prüfung dieser Behauptung. Ein paar Beistrich- und Flüchtigkeitsfehler (suchen zwecklos, ich hab sie im Zitat ausgebessert) stützen jedoch entweder die These, dass Andreas Gabalier ohne professionelle Kommunikationsmaschine ganz frei von der Leber weg losgeschrieben hat, oder aber jene, dass besagt PR-Maschinerie metamäßig-elaboriert besagte Vertipper extra eingebaut hat, der höheren Authentizität wegen. In beiden Fällen: Hut ab! Humor haben er und/oder seine PR-Maschinerie jedenfalls, dass muss man ihm/ihr lassen:

RedakteurInnen, die meine Wertschätzung gegenüber unseren Frauen aufgrund eines kabarettistisch gemeinten Liedertextes wie Sweet little Rehlein […] in Frage stellen, kann ich bei Gott keine Aufmerksamkeit schenken, weil sie damit allen Ernstes Wildtiere mit Frauen vergleichen!

Wenn das keine Bonusaufgabe für die Zentral-Matura (österreichisch für Abitur) 2015 ist, dann weiß ich auch nicht: Bilde einen sinnvollen Satz, der die Wörter „Wertschätzung, Frauen, Gott und Wildtiere“ enthält!“ Als erfahrener Entertainer weiß Gabalier natürlich um die Ähnlichkeiten von Konzert- und Briefdramaturgien: absurde Komik gegen Ende schadt nie:

Zeitgemäß sollten wir und vielleicht auch überlegen, den Stephansdom in Wien in den Stephaniendom umzutaufen, Mozart auf seinen Bildern die Haare zu schneiden, weil seine Frisur veraltet ist und dem Lindwurm in Klagenfurt Brüste umzuhängen, weil unsere Geschichte nicht mehr in diesen verkrampften Gender-Wahnsinn hineinpasst!

Chapeau! Streng genommen ist der Begriff „Volks-Rock’n’Roller“ ja ein Widerspruch in sich selbst. Wie Business-Punk oder Bergbauern-Industrieller. Kein Wunder also, dass sich diese Ein-Mann-Musikrichtung nicht unter den 12 in der Wikipedia gelisteten Subgenres findet, denn:

Rock’n’Roll (kurz für Rock and Roll) ist ein nicht klar umrissener Begriff für eine US-amerikanische Musikrichtung der 1950er- und frühen 1960er-Jahre und das damit verbundene Lebensgefühl einer Jugend-Protestkultur.

Andreas Gabalier dagegen steht für den Beweis, dass harte Arbeit und sorgsames Studium der Mechanismen von Popkultur und -konsumation ein Ergebnis zeitigen können, dessen Konsenspotential alt und jung jubelnd zu Konzerten und zum Plattenhändler eilen lässt. Was ihn zu einer Art musikalisch nachhaltigerer Conchita Wurst mit weniger Konfliktpotential macht. Machen täte. Potentiell.


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Vom Protest der Minderheit, so zeigt die Umfrage jedenfalls klar, kann keine Rede sein: der Volks Rock’n’Roller schaut dem Volk eben aufs Maul und wird laut eigener Aussage auch weiterhin „das Gesetz brechen“. Eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bzw. maximal 360 Tagessätze hätte er übrigens nur dann zu befürchten, wenn ein Richter entscheidet, dass es sich um Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole handelt:

(1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (StF: BGBl. Nr. 60/1974)

Dass es Andreas Gabalier nicht um Verunglimpfung der Republik ging, steht wohl außer Zweifel. Dass er nebenbei auch noch eine Diskussion losgetreten hat, die eine nette Fußnote in der endlosen Geschichte „Rot-weiß-Rote Politiker regieren am Volk vorbei“ bildet, verleitet mich zu einem zufrieden-boshaften Grinser. Das Sommerloch musste sich schon mit faderen Themen füllen lassen, und im übrigen gilt wie immer: Winter is coming.

Fotos: Andreas Gabalier Pressefotos

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