Im öffentlichen Raum Pornos bewerben

Im öffentlichen Raum Pornos bewerben

Wie macht man im öffentlichen Raum Werbung für Pornographie? Normalerweise gar nicht. Aber wie bewirbt man unter diesen denkbar ungünstigen Voraussetzungen ein Downloadportal, das zwar alle möglichen – auch jugendfreien – Arten von Inhalt anbietet, wenn man weiß, dass Premium-Content nicht gleich Premium-Content ist und der sprichwörtliche Euro in Erwartung nackter Muschis wesentlich lockerer sitzt, als wenn Revolverhelden ihr Arbeitsgerät schwingen? Firstload.at hat diese Aufgabe grandios gelöst: Respekt geht raus an die Kreativen, die sich dieses Plakat ausgedacht haben.

runtersaugen

Ich hab’s übrigens direkt vorm Starbucks am Anfang der Mahi fotografiert, dem Lieblings-Ferientreffpunkt der Wiener 12Jährigen. (Komakaffeetrinker?)

PS: da böte sich doch eigentlich eine Kombinationskampagne mit dem Telering-Volles-Rohr-Slogan, oder?

0 Kommentare
  1. martinwaiss.com
    martinwaiss.com sagte:

    „Komakaffeetrinker“ sind mir auf alle Fälle lieber als alle anderen „…komatrinker“, hehe….

    Jedenfalls war ich ähnlich erstaunt, als ich diese „subtile“ Werbung zum ersten Mal gesehen habe, auf der anderen Seite bin ich eigentlich froh, daß es sie gibt, weil’s endlich an der Zeit wäre, daß die Leute realisieren, daß „Sex shouldn’t be such a big deal“ um eine gesündere und glücklichere Lebenseinstellung zu gewinnen und zur entspannteren Gesellschaft beizutragen…

  2. Juergen Hoebarth
    Juergen Hoebarth sagte:

    Du Ritchi das Thema hat sich eigentlich schon mehr oder weniger erledigt!

    Auszug aus der Entscheidung des ÖWR zu diesem Plakat!

    Urteil:
    Der ?sterreichische Werberat fordert im Falle des Werbe-Plakats von Firstload zum
    sofortigen Stopp des beanstandeten Sujets auf.
    Begr?ndung: Das beanstandete Sujet bedient sich erotischer Bildelemente mit
    pornographischen Touch, um erh?hte Aufmerksamkeit f?r das Online-Angebot des
    Unternehmens, das nicht im pornografischen Bereich anzusiedeln ist, zu erzielen. Dar?ber
    hinaus ist die Darstellung einer Frau als Objekt zum Ausziehen angesogen vom Web
    Frauen-Diskriminierend (siehe Selbstbeschr?nkungskodex der Werbewirtschaft Absatz
    2.2.2.). An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass das Unternehmen bereits
    erkl?rte, die beanstandete Kampagne nicht zu wiederholen. (Entscheidung war am 06 August) – die scheinen aber irgendwie schon alles brav im Voraus gebucht zu haben oder so.

Hinterlasse einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar