Jugendschutz im Netz, mal anders

Jugendschutz im Netz, mal anders

Gut, dass der ARD mal wieder einen Hörspielwettbewerb für NewcomerInnen aus der „freien Szene“ veranstaltet. Noch besser, dass der deutsche Staatsfunk die elf eingereichten Beiträge „Premiere im Netz“ feiern lässt: das bedeutet, dass man sämtliche Werke als mp3-Files donwloaden kann: ARD Hörspieltage.

Ein wenig jene formatradiofeindliche Unterhaltungsform aufzuwärmen, mit deren späten Ausläufern die Noch-vor-Internet-Kindergeneration sich trüb-regnerische Tage vertrieb (Ich glaube, ich lautschte den akustischen Umsetzungen von 1001 am gebanntesten), stünde auch dem ORF gut zu Gesicht. Aber eines kann man dem ARD nun wirklich nicht vorwerfen: dass er sich nicht um das Thema Jugendschutz kümmert. Bei einem der Hörspiele, konkret „Mindfuck“, setzt die klassische Fernsehzensur voll ein:

„MINDFUCK“ – Diese Sendung ist gemäß ARD-Kriterien zum Jugendschutz für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet. Sie kann daher nur in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verfügbar gemacht werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das ist nicht erfunden – hier die Beweisfotos:

erlaubter ARD-Download

 

unerlaubter ARD Download

PS – In Amerika bezeichnet man 21:00 Uhr als die „Watershed“ – bis dahin hat das Programm einigermaßen kindertauglich zu sein, danach darf geflucht, gesoffen, getötet und andeutungsweise auch sexuell verkehrt werden. Vielleicht sollte man die ARD-Strategie ja generell für’s Internet aufgreifen. Das würde auch eine Menge arbeitsloser Webdesigner beschäftigen.

PPS – Wie geht der ARD mit dem Ausland lebenden Kindern um, von wegen Zeitverschieben? Oder endet der Jugendschutzauftrag etwa an der Bundesgrenze?

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