Heute kocht das Internet

ShareYourMeal.net: Heut abend hol ich mir Essen vom Nachbarn

Der Online-Marktplatz ShareYourMeal.net vernetzt Hobbyköche mit potentiellen Essern. Oder Foodies, wie man heutzutage wohl jeden dahergelaufenen Gourmand nennt, der einen Fastfood-Burger von Beef Rockefeller unterscheiden kann. Wer regelmäßig zu viel kocht, obwohl in der Tiefkühltruhe längst kein Quäntchen Stauraum mehr frei ist, oder einfach gern neue Leute kennen lernt, stellt sein kulinarisches Angebot ins Netz und hofft auf experimentierfreudige Take-Away Kundschaft. Die eigenen Kreationen bieten die „Cooks“ wahlweise als Dinner Service im heimischen Wohnzimmer oder als Take-Away Portion an. Aufgetischt wird entweder laufend oder nur auf Vorbestellung.

Für Wiener, die keinen Würstelstand mehr sehen können und denen Pizzaschnitten und Kebabs schon zum Hals raushängen, bleibt das Angebot derzeit aber noch recht überschaubar. Aktuell haben sich weltweit 346 Köche und 2313 Foodies insgesamt reserviert und 530 Mahlzeiten geteilt. Vier Angebot, davon zwei Backwaren, umfasst aktuell das lokale Portfolio, acht Köche offerieren ihre Dienste in Wien auf Vorbestellung:

Essen vom Nachbarn holen

Auch in Wien haben die ersten Crowd-Take-Away Lokale bereits aufgesperrt.

Beziehungsweise jetzt neun, denn als teilnehmende Blogforscher stürzt man sich natürlich sofort ins Getümmel. Als glücklicher Besitzer eines großen Tiefkühlschranks und einer leistungsfähigen Vakuumiermaschine produziere ich zwar keinerlei Take-Away Überschüsse, aber mich reizt die Vorstellung, lukullisch verwöhnte Touristen ab und an einen Abend lang mit meiner Wien-Tirol-Mittelmeer-Chili-Fusionküche Schweißperlen ins Gesicht zu treiben. Einen Slogan fürs datenschmutz-Catering hätt ich auch schon: El Rico – Zu Gast bei Fremden.

Nach der Registrierung und Gestaltung des eigenen Profils sucht man entweder nach Angeboten in der Umgebung oder bietet selbst ein oder mehrere Gerichte an. Im Anschluss ans „Testessen“ können die Gäste ihrem Koch auf der Seite natürlich Feedback hinterlassen. Ich hab mal testweise mein berühmtes „Kürbis-Gulyas“ (selbstverständlich *kein* vegetarisches Gericht, sondern eine Art Pörkelt mit Kürbisstücken drin) auf die Karte geschrieben. Das gibt’s nur auf Vorstellung, aber es sieht leider nicht so aus, als ob ich in den nächsten paar Wochen viel Zeit zum Kochen haben werde.

Hier kocht der Blogger persönlich.

Im El Rico gibt es keinerlei Alternativen für Vegetarier.

Airbnb hat vorgeführt, wie man private Vermieter und Reisende auf einem Online-Marktplatz zusammen bringt und erfreut sich vor allem bei jüngeren Globetrottern großer Beliebtheit. Also war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Anbieter ein ähnliches Service für (semi)private Verköstigungen startet. Shareyourmeal.net macht es möglich, für fremde Foodies in der Nachbarschaft zu kochen: ob Hausmannskost oder kulinarische Großtat, die Plattform hilft Köchen, die gern neue Leute kennen lernen, via Internet hungrige Gäste zu finden.

Der Wirt und sein Richter

Und wie sieht die ganze Sache so rein gewerberechtlich aus? Nun, die Vergangenheit hat gezeigt, dass Start-Ups erstmal machen und sich dann später um allfällige rechtliche Probleme kümmern. Das zeigt sich derzeit am Crowd-Limousinendienst über, dessen Auseinandersetzung mit lokalen Taxi-Unternehmen gerade erst begonnen hat, ebenso wie am Beispiel von Airbnb. Dass ein Online-Marktplatz eigene (Haftungs)Regeln und AGBs einführt, bedeutet noch lange nicht, dass das jeweilige Business-Modell auch im Einklang mit allen (gewerbe)rechtlichen Vorgaben steht.

Im vorigen Semester habe ich eine Bachelor-Arbeit betreut, die sich mit rechtlichen Aspekten von Airbnb in Österreich befasst. Das hiesige System aus Tourismusabgabe und rechtlichen Bestimmung darf nicht unterlaufen werden, die Grenze zwischen privater Zimmervermietung und kommerzieller Hotellerie verschwimmt. Ich bin kein Jurist, gehe aber stark davon aus, dass es sich im Gastronomiebereich recht ähnlich verhält. Essen verkaufen darf in Österreich ja an sich nur, wer eine entsprechende Konzession besitzt. Dass die folgende Passage der knapp gehaltenen Shareyourmeal.net AGBs die Bewirter aus der Pflicht nimmt, bezweifle ich jedenfalls stark:

The cook is responsible for giving correct tax return on any received earnings of Shareyourmeal. Meals are offered at purchase price of the ingredients at Shareyourmeal.

Denn wenn die Nutzer wie vorgeschrieben bloß den Preis der Zutaten verlangen, so kann ganz offensichtlich auch kein steuerpflichtiges Einkommen entstehen. Auf einem anderen, hoffentlich sauberen Blatt, stehen Hygienebestimmungen und lebensmittelrechtliche Vorgaben. Hier listet Shareyourmeal.net die grundlegendsten Regeln auf und hofft auf sauberes Business und allergiefreie Gäste:

  • Only buy ingredients that haven’t passed their expiration date.
  • Make sure that the product you buy looks nice and fresh. Check whether the package is still intact.
  • Make sure your kitchen is clean. Clean your counter, cooking devices and other equipment, but also the kitchen rags, tea-towel and other towels. Replace your kitchen rag frequently.

[…]

Gegründet hat Shareyourmeal.net das holländische Paar Marieke Hart und Jan Thij Bakker vor etwas mehr als zwei Jahren. Die Utrechter bezeichnen sich als „Socially enganged entrepreneurs“ und glauben an die Ökonomie des Teilens. Die Plattform betreiben beide neben ihren Vollzeit Jobs als Beitrag zu einer besseren Welt, in der weniger Nahrung in der Mülltonne landet. Dass die Shareyourmeal-Köche sich nicht aus kommerziellen Motiven registrieren, zeigen die Preise der meisten Speisen deutlich – die liegen meist zwischen günstigen 3 und 5 Euro pro Portion.

Speziell für Foodblogger könnte Shareyourmeal.net eine recht interessante Promotion-Plattform werden – wer weiß, vielleicht treffen wir uns da demnächst mal bei mir zuhause auf ein Kürbisgulyas (ich hab’s schon erwähnt, aber sicherheitshalber nochmal: mit reichlich Rind). Mahlzeit!

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