Wenn RIAA-Opfer zurückschlagen

Wenn RIAA-Opfer zurückschlagen

…dann zittert eine ganze Industrie. Da bekanntlich der Hydra Filesharing für jedes abgedrehte sofort ein neues Protokoll nachwächst, entschied man sich für Honesty through paranioa – und verklagt seit Jahren Privatpersonen. Egal ob zu Recht oder zu Unrecht: Hauptsache, die Abschreckungswirkung passt.

Wie Udo auf Tonspion berichtet, kämpft Tanya Andersen seit Jahren um die Wiederherstellung ihres Rufes – sie wurde von der RIAA wegen Tauschbörsennutzung verklagt, allerdings konnte ihr kein Vergehen nachgewiesen werden. Nun hinterfragt die geschädigte Amerikanerin die Praktiken ihrer Kontrahenten etwas genauer – und dabei könnte so manche dunkle Ecke ausgeleuchtet werden, die die Plattenindustrie in einem ganz schön schlechten Licht dastehen lässt. Zur Disposition stehen unter anderem folgende Fragen:

  • Wieviel die Anwälte der RIAA verdienen
  • Warum die durchschnittlichen Kosten für einen Vergleich für Tauschbörsennutzung rund 5000 Dollar betragen
  • Wie entschieden wird, welche Tauschbörsennutzer verklagt werden und welche nicht
  • Wohin die Gelder aus den Vergleichen fließen (und ob die Künstler überhaupt etwas davon sehen)

Sollten die RIAA-Schnüffler etwa Provisionen aus den Vergleichen in die eigene Tasche schieben, könnte das gesamte Vorgehen der RIAA hinsichtlich Tauschbörsennutzung in Frage gestellt werden, da dies in vielen Staaten illegal sei. Außerdem würden dann massenhaft weitere Gegenklagen eingereicht werden, was enorme Kosten nach sich ziehen würde.

Rad! Peinigt die Peiniger, sozusagen. Die ganze Sache wird sich noch ein Weilchen ziehen, frühestens Anfang nächsten Jahres erwarten ExpertInnen eine Entscheidung. Die alleinerziehende Mutter hat jedenfalls das Potential zur Erin Brokovich der mp3-Szene :cool:

0 Kommentare
  1. andi
    andi sagte:

    verklagen ist immer das typische wenn man es nicht schafft ein besseres produkt zu erzeugen
    siehe einführung radio, kinotv, etc

    es wird verklagt weil das billiger ist als besser sein
    normalerweise kann man einen geschaeftskonkurrenten verklagen – der wert sich – dann ist die sache erledigt
    jetzt laeuft seit 10 jahren das selbe spiel bei der riaa

    als argumentation dienten immer die „armen produzenten“ bis eine eine tarifloesung gefunden wird (siehe rundfunkgebuehren)

    sobald ein nobrainer tarif kommt mit dem ich jegliche musik die ich hoeren will, sofort bekomme, als mp3 fuer mich und meine tools, am handy („mobile device“) und am pc
    und das ganze um 3-4 euro im monat von meinem lieblings musikgrossvertrieb „tmobile“ – verzicht ich komplett auf filesharing, meine freunde verzichten auf filesharing etc

    das man via filesharing alles bekommt ist schlicht weg eine luege
    innerhalb der warez szene stimmt das nur zeitkritisch (zeitfenster max 1 monat) – jeder der mal auf sites aktiv war weiss was ich mein
    in der ottonormal peer2peer szene stimmt das nur in teilweiser einbuse von qualitaet, bequemlichkeit und zeit

    aufmerksame leser wissen dass obere aussagen groestenteils von einem gscheiten buch uebernommen sind
    http://www.amazon.de/Zukunft-Musik-digitale-Revolution-Musikindustrie/dp/3981102401

  2. cleverle
    cleverle sagte:

    Klar, erstmal verklagen und dann kucken was passiert. Das kennen wir doch schon von wo ganz anderst her. Ich hoffe wirklich, auch im Sinne der Nutzer und vorallem der Frau Tanya Andersen, dass da noch ein bisschen was aufgedeckt wird und dass das Vorgehen der RIAA-Schnüffler irgendwie bestraft wird oder zumindest irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht …

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