Fotohandy nutzen: Rassismus streichen

Fotohandy nutzen: Rassismus streichen

Rassismus streichenBetonflächen auf Augenhöhe sind die Pinwände des urbanen Raums. Doch während Altnazis und Unverbesserliche ihre Hakenkreuze im Eigenheim ungestört drapieren können, haben rassistische Schmierereien im öffentlichen Raum wahrlich nichts verloren – man leistet sich sonst eh kaum zivilisatorischen Luxus. Eine Kombination aus Fotohandies und Blog soll die Stadt Wien an ihre diesbezügliche Bringschuld erinnern und nutzt für die Kampagne Web 2.0 Services auf schlaue Art und Weise.

Ins Leben gerufen wurde die Aktion von SOS Mitmensch, Technologiepartner ist Twoday. Sinn und Zweck lassen sich ganz schnell erklären:

Auf Aussenwänden von privaten Häusern prangen rassistische Parolen oft monatelang. Zeigen wir die rassistischen Beschmierungen auf, damit die Stadt Wien das Problem endlich löst. Poste Bilder direkt per Mail oder MMS mit Orts-angabe an rs [at] sosmitmensch.at

Die rechtliche Situation gestaltet sich in Österreich aufbauend auf die §125 und §138 StGB („Sachbeschädigung“ bzw. „Verhetzung“) sowie auf das sogenannte „Verbotsgesetz“ *. (mehr zum rechtlichen Hintergrund) Das „Offizialprinzip“ wiederum sorgt dafür, dass staatliche Organe beim Bekanntwerden solcher Schmierereien von sich aus, also auch ohne Anzeige des Hausbesitzers, tätig werden müssen.

Genau hier besteht Nachholbedarf, meinen die Initiatoren der Plattform. Jeder „Rassismus-Paparazzo“ kann eigene Digitalfotos einschicken, die Position der unwillkommenen Graffitis wird auf einer Google-Map eingetragen, dem sogenannten Antirassistischen Stadtplan – der ist übrigens schon recht dicht befüllt. Ein einprägsames Piktogramm von Andrea Ressi (siehe Artikelheader) soll Passanten auf das Problem hinweisen – Sticker-Vordrucke und T-Shirts gibt’s auf der Homepage zu bestellen. Sehr gute Sache, das. Mal sehen, ob sich BM Häupl von einer ordentlichen Portion Web-Öffentlichkeit erweichen lässt…

Rassismusstreichen.at


(1) Verbietet nationalsozialistische Symbole und gewährt damit dem Hakenkreuz im Reigen rassistischer Symbolik eine Sonderstellung, die sich durch die politische Geschichte Österreichs erklärt. Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes sind umstritten – ich persönlich neige zu der Annahme, dass jegliche Art der Tabuisierung kontraproduktiv und nur der offene Dialog anstrebenswert ist. Außerdem scheint dieses Gesetzt dem HK und dem gesamten Nationalsozialismus eine Sonderstellung unter den menschenfeindlichen Ideologien zuzubilligen, die sehr kontraproduktiv sein kann: etwa dann, wenn sich die Verfolgung rechtsextremer Äußerungen durch österreichische Politiker weniger auf die Inhalte der Kommunikation als vielmehr auf die Verwendung bestimmter Symbole konzentriert.

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