Facebook Impressum

Facebook-Pages: Das neue rechtssichere Impressum nutzen

In der jüngeren Social Media Vergangenheit entwickelte sich die Kombination aus kommerzieller Facebook Page und Impressumspflicht in Deutschland zu einem veritablen Nährboden für gewerbsmäßige Abmahner. Die neue Impressumsrubrik erlaubt nun endlich jedem Seitenbetreiber, einfach und schnell mit Bordmitteln ein rechtssicheres Impressum einzubauen. Was dazu zu tun ist, verrät der folgende Artikel.

Impressum Apps und Workarounds sind zukünftig nicht mehr erforderlich. Das Impressumseld kann bereits jetzt befüllt werden, ersichtlich sind die Informationen für Besucher und Fans der Facebook-Page aber erst, sobald die jeweilige Seite von Facebook das neue, einspaltige Design freigeschalten bekommt.

Rechtlicher Hintergrund

Den ganzen Wirbel löste übrigens ein deutsches Gericht mit der Festellung aus, dass das Impressum auch auf Facebook Pages „einfach erkenntbar“ (§5 Abs.1 TMG) sein müsse, was die bisher gängige Praxis, den Info-Bereich einer Seite zu nutzen, in Frage stellt. Freilich handelt sich’s um eine erstinstanzliche Entscheidung, juristisch ist das letzte Wort noch gar nicht gesprochen, wie der Salzburger Rechtsexperte Peter Harlander im Viermalvier-Interview festhält:

Ich halte die in dem Urteil vertretene Argumentation nicht für stichhaltig und glaube nicht, dass diese Rechtsprechung in Zukunft Bestand haben wird. Wer in Deutschland eine Facebookseite betreibt, sollte das jedoch vorerst auf alle Fälle beachten. Die einzige Alternative zum Infobereich ist eine Integration des Impressums über eine eigene Facebook-Applikation, wo die Informationen dann via iframe eingebunden werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke weist in ihrem Blog darauf hin, dass erstens Facebook-Apps weiterhin ein eigenes Impressum benötigen und zweitens eine Verlinkung aufs Homepage-Impressum ausreicht, so die von Facebook vorgesehenen maximal 1.500 Zeichen nicht ausreichen sollten:

Jedoch muss der Link direkt zum Impressum führen und als solcher erkennbar sein. D.h. entweder kommt in dem Link das Wort „Impressum“ vor, oder Sie stellen den Hinweis „Impressum:“ vor den Link.

Wer sich für diese Variante eines „zentralen Impressums“ entscheidet, sollte auf der Zielseite sicherheitshalber noch darauf hinweisen, dass die hier angegebenen Daten auch für die Facebook-Page respektive für allfällige weitere Social Media Profile gelten.

Anlegen des Impressums

  • Öffnen Sie zuerst die „Seiteneinstellungen“.
  • Klicken Sie auf den Bereich „Seiteninfo“.
  • Befüllen Sie dort das Feld „Impressum“ und sichern Sie die Änderungen.

Impressum für Facebook Seiten

Impressum für mobile Facebook Pages

Anders stellt sich die Situation bei der mobilen Variante dar: wer via iPhone, Android App oder mittels der mobilen Seitenansicht auf eine Facebook-Page zugreift, findet die Impressums-Informationen erst nach dem Klick auf „weitere Informationen“. Laut Allfacebook.de wollen Zuckerbergs Programmierer aber auch diesen rechtliche Stolperfalle in absehbarer Zukunft „in Angriff nehmen“. Wenn das so rasch geschieht, wie bei den normalen Seiten, dann kann’s ja höchsten 2 bis 3 Jährchen dauern…

Brauchen Österreicher auch ein Impressum?

Mir ist bis dato keine Abmahnung aufgrund eines fehlenden Facebook-Page-Impressums in der Alpenrepublik bekannt. Grundsätzlich gelten hierzulande aber dieselben Anforderungen wie in Deutschland, weil es nicht um nationales Recht, sondern um eine EU-Richtlinie handelt. Wer Facebook-Pages in gewerbsmäßiger Absicht nutzt, also seine Produkte und Services auf der Plattform präsentiert, wird in der Regel ein Impressum benötigen.

Besondere Regeln gelten dabei für Publikationen, die unters Mediengsetz fallen – und das tun Seiten, welche einen „zeitungs-, zeitschriften- oder nachrichtendienstähnlichen Charakter haben.“ Der geübte Paragraphenreiter erkennt sofort, dass diese Definition viel Spielraum für richterliche Interpreation lässt. Also kein Wunder, dass die Blogosphäre geradezu strotzt vor seitenlangen Interviews mit Rechtsanwälten, die erwartungsgemäß immer vom Schlimmsten ausgehen.

Fazit: ein Impressum, das den österreichischen oder deutschen Vorschriften genüge tut, ist rasch angelegt – man muss nicht Red Bull heißen, um kommerzielle Webseiten zu betreiben, schon ein paar harmlose Google-Ads reichen im Zweifelsfall, um als kommerzielle Seite zu gelten.

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