Urteil im Fall Puls 4 gegen Youtube

Puls4 will das Internet kaputt machen (und feiert erste Erfolge)

Gestern stellte das Handelsgericht Wien ein (nicht rechtskräftiges) Urteil in der Causa PULS 4 vs. Youtube zu. Youtube, so der Tenor der richterlichen Entscheidung, sei nicht als Host Provider zu klassifizieren und verliere daher auch die mit der Rolle des „neutralen Vermittlers“ verbundenen Sonderrechte. PULS 4 hatte auf Unterlassung geklagt und von Youtube verlangt, dass urheberrechts-verletzende Inhalte bereits beim Upload überprüft (!) anstatt wie bisher auf Nachfrage entfernt werden müssen.

Leider ist das Urteil nicht im Volltext veröffentlicht, die einzige Quelle ist eine heute von ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH (schreibt sich wirklich so!) verschickte Pressemeldung. Darin findet sich das folgende, vermutlich aus dem Urteilstext stammende Zitat:

Durch die erfolgten Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, insbesondere durch Erstellung von Inhaltsverzeichnissen nach vorgegebenen Kategorien, Ermittlung des Surfverhaltens der Nutzer und Erstellung eines maßgeschneiderten Surfvorschlags, Anbieten von Hilfestellungen etc. verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers und kann sich daher nicht auf das Host-Provider Privileg berufen…“

Dieses europaweite Host Provider Privileg war ein Zugeständnis der Politik ans Internet und besagt im Wesentlichen, dass technische Vermittlungs-Dienstleister, also Infrastruktur-Anbieter, nicht für von Nutzern eingestellte Inhalte haften sollen. Anders wäre der wirtschaftliche Betrieb beispielsweise eines Internet-Providers überhaupt nicht zu gewährleisten – oder er würde umfangreiche Filter-Maßnahmen erfordern, die praktischerweise auch gleich hervorragend für sämtliche Spielarten der Zensur genutzt werden könnten.

Wer unter diesen Grundsatz fällt, war in der Vergangenheit häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen – Stichwort Torrent-Seiten, Mega-Upload & Co. Die Interpretation des Urteils durch die siegreiche Partei scheint mir ein wenig überoptimistisch:

Tube muss in Zukunft – durch Vorabkontrolle – sicherstellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden. Die auf urheberrechtliche Ansprüche beschränkte Entscheidung ist sowohl auf andere Rechtsbereiche wie Verstöße gegen Medienrecht, Persönlichkeitsrechte, Strafrecht und auch auf vergleichbare Onlineangebote/Medienplattformen wie Facebook übertragbar.

Das würde in der Praxis also bedeuten, dass Youtube und andere Anbieter eine Upload-Redaktion einrichten müsste. Zumindest mir ist kein Algorithmus bekannt, der vollautomatische erkennen könnte, ob auf einem Video möglicherweise eine strafbare Handlung zu sehen ist oder Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Träte dieses Urteil vollumfänglich in Kraft, muss sich Google gut überlegen, weiterhin öffentliche Video-Hosting-Services in Österreich anzubieten.

Obwohl ich die USA nun wirklich nicht als Vorbild in Sachen Copyright und Datenschutz ansehe, hätte ich mir in Europa längst eine inhaltlich dem DMCA (Digital Millennium Copyright Act) gewünscht, der den privaten Upload (auch urheberrechtlich geschützter Werke) straffrei stellt. Zur Verantwortung gezogen werden sollten immer gewerbliche Nutzer, nicht Privatpersonen und auch nicht die Plattformen: Sonst wird alles Gerede von der Stärkung des Wirtschaftsstandorts zur Farce,

Eine innovationsfeindlichere Regelung kann man sich kaum vorstellen: Wenn jeder Online-Service, der die Inhalte seiner Nutzer kategorisiert oder durchsuchbar macht, deshalb gleich zum Medienunternehmen wird, ohne auch nur ein Byte eigene Inhalte produziert zu haben, dann machen wir 50% aller Business-Modelle von vornherein unmöglich.

Unter diesem Aspekt erscheint das Fazit von Geschäftsführer Markus Breitenecker (ebenfalls aus der Pressemeldung) in einem andern Licht:

Mit dieser Entscheidung haben wir einen Meilenstein erreicht für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit, ihre Inhalte und die Möglichkeiten, sie wirtschaftlich zu verwerten, zurückzuerobern. Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte, mit denen sie viele Millionen verdienen, auch Verantwortung übernehmen müssen.

Soziale Netzwerke sind eben KEINE Massenmedien. Weil auch ein LKW voller leerer Schreibblöcke kein Massenmedium ist. Das Timing könnte jedenfalls nicht passender sein: Corinna Milborn, Infochefin von Puls4, und Markus Breitenecker, Geschäftsführer der ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH, haben ein Buch geschrieben: „Change the Game“ erklärt, wie ausgesprochen hinterhältig und fies (neudeutsch: pöse) Silicon Valley ist und mit welchen fiesen Tricks uns Facebook und Google süchtig machen. Natürlich haben die beiden auch die Lösung parat: Wir graben einfach Idee vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen aus den 50ern raus und etablieren ein duales Mediensystem, das klassischen Fernsehanbietern und Verlagen bessere Verwertungschancen bietet.

Niemand kann Verlagen oder Fernsehsendern einen Vorwurf machen, wenn sie Lobbyarbeit betreiben. Wird diese aber als objektiver Journalismus verkauft, muss die Frage erlaubt sein, ob die Panik vor der digitalen Konkurrenz wirklich so groß ist, dass der alte öffentlich-rechtliche Feind plötzlich zum Vorbildmodell wird?

Wir dürfen neugierig bleiben, wie es weitergeht – ich wäre sehr überrascht, wenn Google keine Berufung einlegt. In diesem Fall würde die Verhandlung weiter ans OLG Wien wandern, wo sich ein Senat aus zwei Berufs- und einem fachmännischen Laienrichter erneut mit dem Thema beschäftigen werden. Und dann sind da noch der Oberste Gerichtshof und der EuGH. Wer weiß ob, lineares Fernsehen überhaupt noch ein Ding ist, wenn die endgültige Entscheidung fällt…

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